Antizionistische Airlines

Wissen Sie, wo Kuwait liegt? Ein international marginal bedeutsamer Landzug, der bislang im Wesentlichen als Dreh- und Angelpunkt der letzten Golfkriege in Erscheinung trat. Irgendwo zwischen Irak und Saudi-Arabien liegt dieses muslimisch geprägte Land, in dem – wie das in der Region vielerorts zum guten Ton gehört – der Staat Israel und seine Bürger nicht wohlgelitten sind. Die ganze historische Dimension des Konflikts, der den nahen Osten regelmäßig in Flammen setzt, sprengt hier den Rahmen. Wichtig ist aber die Einordnung, dass die Ablehnung des Staates Israel (Antizionismus) und die Ablehnung von Juden (Antisemitismus) zwar Hand in Hand gehen aber keinesfalls immer das gleiche sind.

Kuwait hat ein antizionistisches Gesetz: Es ist Unternehmen in diesem Land untersagt, Geschäftsbeziehungen zu Bürgern Israels zu unterhalten. Dies nahm die Fluggesellschaft Kuwait Airways zum Anlass, um einem Israeli die Beförderung auf einem ihrer Flüge zu untersagen. Und zwar bei einem Abflug in Frankfurt. Vielleicht gibt es in Kuwait kein allzu großes Bewusstsein über die deutsche Geschichte, sonst hätte man das Potenzial für einen Konflikt bereits früh erkennen können. Der eigentliche Aufreger ist allerdings ein Gerichtsurteil, das den Kuwaitis hier freie Hand gibt und ihnen zugesteht, Fluggäste aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auszuschließen. Und zwar weil es dem Unternehmen nicht zumutbar wäre, gegen ein Gesetz in dem Land zu verstoßen, in dem es seine Heimat hat. Auch wenn es um einen Vorfall auf deutschem Boden geht.

Jenseits juristischer Haarspaltereien kann man zwei Lager verorten, die das Urteil kommentieren. Da sind einerseits die juristischen Pragmatiker, die zu Recht darauf hinweisen, dass Kuwait Airways tatsächlich gar keine Entscheidungsfreiheit in dieser Sache hat. Auch deutsche Unternehmen können bei ihren Auslandsgeschäften nicht einfach deutsches Recht umgehen. Auf der anderen Seite ist es – und auch den Verfechtern dieser Position kann man schwerlich sachlich widersprechen – kaum mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, Menschen einzig und allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von einer Dienstleistung auszuschließen. Das ist nämlich des Pudels Kern, wenn man Antizionismus und Antisemitismus trennt.

Um dem Ganzen die Brisanz der historischen Einordnung zu nehmen, könnte man das gleiche Beispiel mit anderen Protagonisten durchspielen: Hielten wir es für angemessen, wenn eine US-Amerikanische Fluggesellschaft allen Nordkoreanern die Nutzung eines Flugs von München nach Buenos Aires untersagte? Auch hier gibt es eine ganz schlichte Erkenntnis: Unabhängig vom gesetzgeberischen Kontext in den USA (oder Kuwait oder anderswo), handelt es sich im Sinne der deutschen Gesetzgebung um eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft, aus der sich in den allermeisten Fällen die Staatsangehörigkeit ableitet. Damit ist die Frage nach der Zumutbarkeit der Anwendung deutschen Rechts (mit der sich das Frankfurter Landgericht im realen Fall der Nicht-Beförderung des israelischen Passagiers beschäftigte) vollkommen irrelevant. Es geht um Glaubwürdigkeit und Konsequenz bei der Anwendung unserer Gesetze.

Der Vorstandsvorsitzende der Springer-Presse, die nicht nur mit der Bild-Zeitung gerne bei jeder erdenklichen Gelegenheit in lauten Alarmismus verfällt, Mathias Döpfner, überschrieb und schloss seine analogen Betrachtungen mit einem Verweis auf den Beginn der “Unterwerfung“. Eine Referenz auf die popliterarische Fiktion des Autors Houellebecq, in der sich die Franzosen einem islamistischen Wertesystem unterordnen. Dieser Roman wird in einigen Kreisen, die offenkundig ein Problem mit der Unterscheidung zwischen Realität und Fantasie haben, gerne für bare Münze genommen und dem Werk ein prophetisches Element zugesprochen. Ein wichtiger Bestandteil des Antisemitismus war und ist übrigens die Idee einer jüdischen Weltverschwörung, die alle Bereiche des Lebens unterwandert. Die Neue Rechte führt mit Verweis u.a. auf Houellebecq eine ganz ähnliche Erzählung mit dem Islam fort, nämlich das vermeintliche Streben nach einer islamistischen Hegemonie in Europa. Man kann nur hoffen, dass Döpfner die fehlende Abgrenzung gegenüber dieser Deutung lediglich versäumt hat.

Wenn man keine Zeitungsauflage durch maximale Empörung steigern muss, bleibt auch eine weniger heikle Deutung. Es handelt sich schlicht um ein Fehlurteil. Das glaubt man auch in der deutschen Regierung. Und sucht den Dialog mit Kuwait. In der Zwischenzeit wünsche ich mir allerdings Konsequenzen. Wenn eine ausländische Gesellschaft sich bei ihrer Geschäftstätigkeit auf deutschem Boden nicht an deutsches Recht hält, so muss sie künftig an ihrer Geschäftstätigkeit hier gehindert werden. In den USA ist man so übrigens genau mit Kuwait Airways verfahren.

Ideologische Wahrnehmungstrübung

Was haben ein Cafe und ein Kinderspielplatz in Berlin oder Weihnachtsschokolade mit Wandpoesie gemein? Es sind Beispiele für eine zügellose Empörungskultur, bei denen Menschen sich so sehr in zweifelhafte Teilaspekte von ideologischen Dogmen hineinsteigern, dass ihnen jeglicher Sinn für die Realität abhanden kommt.

Als harmlosere Betrachtung des Sturms im Wasserglas um den bunten Zipfelmann, den der Discounter Penny im diesjährigen Weihnachtssortiment führt, könnte man hier den “Bericht” auf journalistenwatch anführen. An dieser Stelle sei bemerkt, dass dieses vom Rechtskonservativen Böhm betriebenes Blog zur “Gegenöffentlichkeit” – allein der Begriff spricht Bände – vermutlich dankbar war, mal ein anderes Thema als die üblichen Verschwörungsspinnereien zu haben. Entsprechend zurückhaltend wird nur von einem “Traditionsbruch” gesprochen und anhand der erwartbaren Reaktion hyperpolitisierter Facebook-Trolle eine “kritische” öffentliche Reaktion herbeifabuliert. Man darf sich durchaus mal die Frage stellen, wie die Farbgestaltung einer Süßigkeit Menschen derartig in Rage versetzt, dass sie auch nur erwägen, dafür in einem sozialen Netzwerk einen Kommentar zu schreiben.

Es entlarvt aber vor allem den Mythos der “linksgrün-versifften Moralpolizei” (frei nach Pirincci): Manche derer, die sich im Neusprech der geistigen Erben völkisch-nationalistischer Kriegstreiber des vergangenen Jahrhunderts großzügig als “rechts-liberal” bezeichnen, sind nicht minder kleinkariert und in ihren unreflektierten Dogmen gefangen. Der zwanghafte Wunsch, seinen Mitmenschen die eigene Weltsicht bis hin zur korrekt-adventlichen Farbgestaltung zu oktroyieren, widerlegt den pseudoliberalen Etikettenschwindel. Das Gewese um die Verpackung für Weihnachtsschokolade ist ähnlich grotesk wie eine queerfeministische Hausbesetzergruppe, die Sexismus verurteilt und als einzigen Begriff in einer Auflistung ihr missliebiger Personengruppen das Wort “Arschloch” ausschließlich in der männlichen Form benutzt. Es ist der Ausdruck eines Blicks auf die Welt, der reale Probleme ins schier Unendliche überzeichnet und sie dadurch unverrückbar in das Zentrum der eigenen Wahrnehmung stellt. Sie wirken dort wie ein Kaleidoskop, das unabhängig von der betrachteten Situation nur wieder eine Facette des vermeintlichen Problems zeigt. Erstaunlicherweise jedoch nur bei anderen.

In Berlin wird ein Spielplatz mit Märchen-Motiven dekoriert? “Islamisierungsgegner” machen mobil! Dort hat nämlich berechtigte Kritik an der archaisch anmutenden Religionsausübung nicht weniger Muslime und die verständliche Furcht vor islamistischem Terror mittlerweile dazu geführt, dass den Betroffenen dieser fast schon pathologischen Engstirnigkeit angesichts eines Halbmonds direkt das Messer in der Hose aufgeht. Nicht viel ruhmreicher sind studentische Versuche ein Gedicht an einer Hauswand mittels einer etwas ungelenken Auslegung als sexistischen Gesellschaftskommentar entfernen zu lassen. Dass man sich von jedem Germanistik-Erstsemester die Deutungsvielfalt von Gedichten erklären lassen kann, Freiheit von Kunst und eine kritische aber pluralistische Haltung – all dieses muss verschwinden vor dem Absolutismus derer, die Abweichungen gegenüber ihrer eigenen Weltsicht nicht ertragen wollen.

Sich gegenseitig zuzugestehen, anders zu sein, ist die Grundvoraussetzung für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft von Individuen. Es ist der Kitt unserer Gesellschaft. Der gemeinsame Nenner muss daher sein, auch einmal auszuhalten, dass nicht alles den eigenen Wertvorstellungen entspricht. Man kann andere Menschen verstehen, ohne einverstanden zu sein. Dann verschwindet auch das Kaleidoskop der ideologisierten Problembetrachtung und wir sehen wieder “klar”: Nur wenn wir uns gegenseitig das Anders-sein zugestehen, können wir selbst individuell sein. Das ist übrigens liberal, ganz ohne Bindestrich.

Zensur, Selbstzensur und das NetzDG

Soziale Netzwerke können beängstigend sein. In der Distanz und Anonymität des Internets kommen nicht wenige Nutzer auf die Idee, auch krudeste Ansichten in die virtuelle Öffentlichkeit zu tragen. Erwartbar wird dabei häufig nicht nur die Grenze des guten Geschmacks sondern auch die der Legalität mindestens touchiert. Wie dies eigentlich auch an jedem Stammtisch der Fall ist. Wer aber nun direkt von dort mit dem Smartphone jeden alkoholumnebelten Gedanken bei Twitter mit der Welt teilen kann, macht sich selbstverständlich nicht immer beliebt. Vor diesem Hintergrund setzte die große Koalition gegen erheblichen Widerstand kurz vor Ende ihrer Legislaturperiode das NetzDG in Kraft: Die Verpflichtung privater Anbieter, “Hasskriminalität” (die versuchte Germanisierung des amerikanischen Terminus hate crime) eigenverantwortlich aus ihren Plattformen zu verbannen. 

Ein unbestimmter und zudem im deutschen Rechtssystem vollkommen unbekannter Rechtsbegriff als Grundlage für die Übertragung hoheitlicher Pflichten – in diesem Fall das Urteil über die rechtliche Zulässigkeit von Meinungsäußerungen – auf Wirtschaftsunternehmen führt nun auch zu den erwarteten Problemen. Reihenweise löschen Twitter, Youtube und Facebook mit der größtmöglichen Intransparenz Beiträge oder sperren direkt deren Verfasser. Die Sperre eines Trump-Vertrauten, der sich vor allem dadurch hervortat, andere Menschen mit wüstem Fäkalvokabular zu beschimpfen, stößt bei Nutzern mit einem Funken Anstand vermutlich noch auf Zustimmung. Kontroverser wird es allerdings, wenn Youtube plötzlich Anti-Homophobie-Videos löscht oder ein Islamkritiker eine Twitter-Sperre erhält. Beiden beispielhaften Vorfällen gemein ist die Reaktion der sozialen Netzwerke, auf öffentlichen Druck hin die Löschung bzw. Sperre rückgängig zu machen. Und das Schweigen der Plattform-Betreiber zu den Gründen ihrer Entscheidungen in jeglicher Hinsicht. Es ist nicht bekannt, wie viele Benutzer ohne öffentliche Wahrnehmung einer gesetzlich gewollten Willkür über die Zulässigkeit ihrer Meinungsäußerung hilflos ausgeliefert sind. Wehren kann sich der Benutzer gegen die digitalen Büttel nämlich nicht ohne Weiteres. Da setzt der eine oder andere vielleicht lieber gleich die Schere im Kopf an und meidet heikle Themen.

Man hätte dies alles antizipieren und eines Rechtsstaats würdige Regelungen finden müssen. Oder den zu Recht vielerorts als Zensur kritisierten Unfug gleich gelassen und lieber in eine Stärkung politischer Bildung im digitalen Raum investiert. Das aktive Unterdrücken missliebiger Meinungen durch den Staat ist sonst nämlich eher ein Kennzeichen autokratischer System. So übt beispielsweise auch die Türkei Druck auf Facebook aus, um unerwünschte Beiträge verschwinden zu lassen.

Doch selbst der Sonderbeauftragte für den Schutz der Meinungsfreiheit bei den Vereinten Nation konnte SPD-Justizminister Maas in seinem heiligen Wahn nicht stoppen. Die sozialdemokratische Grundannahme über die Unmündigkeit des Menschen gipfelt mit Rückendeckung der Christdemokraten im staatlichen Paternalismus. So erscheinen Bürger derartig geistesschwach, dass der Staat ihnen keine kritische Auseinandersetzung mit kontroversen Meinungen mehr zutraut. Also werden ganz im Sinne christlicher Tradition den Schäfchen die großen Fragen des Alltags abgenommen. Den Mut, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, braucht unter SPD und CDU kein Bürger mehr aufbringen.

Blödsinn begegnet man in einer Demokratie allerdings nicht mit Zensur und apodiktischen Wahrheiten, sondern mit den besseren Argumenten. Und das können Bürger viel besser als der Staat. Es muss deshalb eine der ersten Aufgaben der neuen Regierung sein, die Ärmel hochzukrempeln und den Unrat, der sich mit vollem Namen Netzwerkdurchsetzungsgesetz schimpft, an die frische Luft zu befördern. Er droht nämlich der demokratische Debatte in Deutschland den Atem zu rauben. Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzung sind und bleiben auch online strafbar – die Verfolgung solcher Delikte aber gehört in die Hände der Staatsgewalt, nicht in die amerikanischer Firmen.

Die große Skynet-Phobie

Im ausklingenden Retro-Hype um die 80er Jahre mit ihren dystopischen Zukunftsvisionen lohnt es sich, einen Blick auf den Unterschied zwischen Fakt und Fiktion zu werfen. Der gewaltige Kino-Erfolg der Terminator-Serie wirkt noch eine ganze Generation nach. Obwohl aus der furchterregenden Killer-Maschine zwischenzeitlich ein konservativer US-Politiker mit einem Sinn für ökologische Nachhaltigkeit geworden ist: Die Vorstellung, dass künstliche Intelligenz eines Tages die Menschheit unterjocht, hat sich im kollektiven Bewusstsein der digitalen Pioniere eingebrannt. Die Schauermärchen aus Hollywood replizieren in den Medien diejenigen, die mit ähnlich düsteren SciFi-Werken wie Blade Runner oder eine Dekade später mit Matrix groß geworden sind.

Über drei Jahrzehnte nach Terminator sind wir heute an einem Punkt angelangt, an dem Maschinen tatsächlich in der Lage sind, menschliche Herleitungs- und Entscheidungsfindungsprozesse nachbilden zu können. Wobei  diese Technik noch bei weitem keine eigenständige Intelligenz sondern lediglich eine geschickte Anwendung mathematischer Operationen darstellt. Der Begriff “maschinelles Lernen” ist deshalb viel treffender. Die Begeisterung für den technologischen Fortschritt aber wird in der öffentlichen Diskussion bisweilen auf der Abstraktionsebene “Künstliche Intelligenz” (KI) vor dem Hintergrund der Blockbuster aus der eigenen Kindheit oder Jugend eingeordnet. So überwiegt die Skepsis gegenüber dieser Neuerung.

Wie groß die Möglichkeiten von maschinellem Lernen sind, zeigt sich allerdings an konkreten Einsatzgebieten. So arbeitet Microsoft an Unterstützungssystemen für Menschen mit Sehbehinderung oder Parkinson. Nach dem erwartbaren Zuspruch aus der Öffentlichkeit für diesen Einsatz frage ich mich: Sollten wir nicht einfach aufhören, Science-Fiction-Vokabular zu verwenden?

Auf einer etwas rationaleren Ebene kommen die üblichen Fortschrittsängste zum Tragen: Arbeitsplatzverlust ist ein Thema. Dabei verkennen wir eine zentrale Lehre aus der Menschheitsgeschichte: Arbeit verändert sich mit Fortschritt aber verschwindet nicht. Das führt zu temporären Verwerfungen und von Zeitzeugen als bedrohlich empfundenen Umbrüchen. Aber an deren Ende steht ein Zugewinn an Komfort, Lebenserwartung oder -qualität für die Gesellschaft. Vom Pflug über die Dampfmaschine, den Verbrennungsmotor bis zum Internet ist dies an einer Vielzahl von Beispielen belegbar. Die Gründe für Annahmen, dass es mit maschinellem Lernen anders sein sollte, entstammen bei genauerer Betrachtung wieder Hollywoods (Alp-)Traumfabrik. Denn wirklich in die Zukunft blicken können wir nicht. Nur aus der Vergangenheit lernen.

Belassen wir also doch bitte Skynet, die böse KI aus den Terminator-Filmen, zusammen mit Rumpelstilzchen und der Zahnfee im Reich der Fiktion. Im Zuge der Digitalisierung eröffnet uns maschinelles Lernen riesige Chancen. Dafür werden wir Regeln brauchen und Erfahrung mit dem Einsatz der neuen Technologie. Hier ist eine offene Haltung sicherlich hilfreicher als irrationale Furcht.

Sozialdemokraten proben Opposition

Der SPD als voraussichtlich größte Oppositionspartei einer Jamaika-Regierung käme im 19. deutschen Bundestag eine wichtige Rolle zu. Als regulatives Element und zudem einzige Oppositionspartei ohne Extremismusproblem könnte sie wichtige Impulse setzen. Sich nach den kräftezehrenden Jahren als gesichtsloser Junior-Partner in einer zunehmend beliebig agierenden großen Koalition wieder mit eigenen Ideen positionieren. Könnte. Stattdessen beschäftigt sich die SPD-Fraktion im Bundestag lieber mit der auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehenden Stahlindustrie und mit dem Erhalt von Bürokratie.

So war die Reaktion auf die Sondierungsgespräche von Union, FDP und Grünen zum Thema Mindestlohn als solches erwartbar. Dass es den Genossen dann aber nicht um Existenz oder Höhe ging, überraschte doch. Umso mehr, als dass sich unter der Überschrift “Hände weg vom Mindestlohn” schließlich nur die Forderung fand, die Dokumentationspflichten nicht zu prüfen. Ja, das haben Sie richtig gelesen: Es geht der SPD nicht um den Mindestlohn, sondern um die bürokratischen Pflichten, die sie nicht einmal geprüft sehen wollen. Papierkrieg als sozialdemokratischer Wert.

Auch mag es verwundern, dass sich die Bundestagsfraktion plötzlich mit regionalpolitischen Themen wie dem Standorterhalt bei ThyssenKrupp Steel beschäftigt. Das ist bestimmt ein wichtiges Thema in Duisburg und den umliegenden Einzugsgebiete, da es hier auch um Arbeitsplätze geht. Aber im Jahre 2017 darf man sich einmal fragen, ob eine Fusion in der Stahlindustrie tatsächlich von so weitreichender Bedeutung ist, dass man sich im Bundestag damit beschäftigen müsste. Vermutlich haben hier eher die innigen Verbindungen zwischen Frau Nahles und der IG Metall dazu beigetragen, dieses Thema zur sozialdemokratischen Staatsräson zu erheben.

Hängt Deutschlands Zukunft als post-industrielle Dienstleistungsgesellschaft an staatlich geschützten Stahlwerken und sakrosankten Verwaltungsaufgaben? Wohl kaum. Ein Hamburger Supermarkt warb anlässlich des 30. Firmenjubiläums unter anderem mit einem Einkaufsbeutel. Der Aufdruck: “Entweder gehst du mit der Zeit, oder du gehst mit der Zeit.” Vielleicht sollten sich die Sozialdemokraten darüber einmal Gedanken machen.

Langstrumpf-Wochen bei der AfD

Die neurechten Intellektuellen im Dunstkreis der AfD haben für ihr Propaganda-Fußvolk eine nicht ganz neue Handreichung vorbereitet. Zur Verteidigung des Kandidaten auf den Posten des Bundestagsvizepräsidenten Albrecht Glaser gegen die Vorwürfe, er sei wegen seiner Äußerungen zum Islam verfassungsfeindlich, gibt es jetzt eine Antwort in den sozialen Netzwerken: Der Islam sei gar keine keine Religion! Von Pippi Langstrumpf ist dieser Ansatz freilich nicht mehr weit entfernt: Ich definier’ mir die Welt, widde-widde-wie sie mir gefällt. Nur, dass in der Welt der AfD kunterbunt ein Reizwort ist.

Damit ist der Islam dann also irgendwas anderes, aber mit Religionsfreiheit kann keiner mehr kommen. Und wo wir gerade schon dabei sind, willkürlich Begriffe zu definieren, warum dort aufhören: Ist jede Meinung tatsächlich eine Meinung? Kunst immer Kunst? Ist überhaupt jeder Mensch wirklich ein Mensch? Sprachlich feststehende Begriffe nach Belieben umzudeuten war schließlich schon einmal erfolgreich, um die Massen zu blenden. Jaja, Nazi-Keule… nein! Hier wird explizit auf Grundlage einer einseitigen und willkürlichen Begriffsumdeutung etwa 4,5 Millionen Menschen in Deutschland das grundgesetzlich verbriefte Recht auf ihren Glauben abgesprochen. Darum geht es Herrn Glaser und der AfD nämlich – da sie ihr anti-islamisches Programm im Rahmen des Grundgesetzes nicht konsequent verfolgen dürfen, versuchen sie es durch die Hintertür. Die historische Parallele, eine ganze Gruppe von Menschen aufgrund ihres Glaubens zu diffamieren und das nur anders zu nennen, drängt sich geradezu auf. Auch Antisemiten waren und sind kreativ darin, den eigentlichen Grund ihrer Ablehnung durch Nebelkerzen wie Ausweichen auf politische Nebenschauplätze zu verbergen.

Wir können und wir müssen den Islam als Religion kritisieren. In diesem Kontext zum Beispiel den totalitären Wahrheitsanspruch, mit dem nicht wenige Anhänger ihren Mitmenschen die Religionsfreiheit ihrerseits absprechen. Und für zig andere Widersprüche zu unserem Grundgesetz und unserer Gesellschaftsordnung. Aber solche Kritik darf nicht auf Grundlage eines angedrohten Rechtsentzugs geschehen. Auch ein Rassist ist vor Rassismus zu schützen oder ein Mörder vor Lynchjustiz. Im Rechtsstaats gibt es keine Vogelfreien. Eine ideologische oder politische Dimension, die auf dem Islam aufbaut, gehört ebenfalls in eine öffentliche Debatte. Ideologie und Politik lässt sich aber nicht in einen Topf mit dem persönlichen Glaubensbekenntnis werfen, wie es Josef Ludin bereits vor Jahren feststellte. Wobei ihm letztlich doch keine begriffliche Trennung gelang. Aus gutem Grund existiert mit “Islamismus” ein Wort, das eine politisch-ideologische Auslegung des fundamentalistischen Islam beschreibt. Das verdeutlicht, dass dies nur eine mögliche Auslegung des Glaubens ist. Ganz wie dies auch im Christentum das jüngste Beispiel der “Zwölf Stämme” zeigt. Subjektiv besteht vermutlich ein Unterschied zwischen dem Töten Andersgläubiger und körperlicher Züchtigung von Kindern. Das subjektive Empfinden ist aber aus gutem Grund kein rechtsstaatlicher Bewertungsmaßstab.

Jede Religion bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Glaubens und den Grenzen bei dessen Ausübung. Das Urteil über den Status einer wie auch immer gearteten Weltanschauung hängt aber nicht an der Religionsausübung ihrer Anhänger. Und obliegt unabhängig davon nicht der AfD. Mögen einige ihrer Anhänger diesen Versuch auch noch so laut in die sozialen Netzwerke brüllen. Generationen von Theologen und Philosophen erkennen den Islam als eine Religion an. Ernsthafte Zweifel an diesem Status gibt es jenseits der Gleichsetzung mit Islamismus und damit verbundenen, selbst-referenziellen Argumenten nicht.  Die Problematik des unscharfen Religionsbegriffs befreit die Verfechter von “Der Islam ist keine Religion” nicht von dem Vorwurf, dass sie hier eine propagandistische Neudefinition anstreben, die letztlich darauf hinaus läuft, den grundgesetzlichen Schutz des freien Glaubensbekenntnis auszuhebeln.