Soziale Netzwerke können beängstigend sein. In der Distanz und Anonymität des Internets kommen nicht wenige Nutzer auf die Idee, auch krudeste Ansichten in die virtuelle Öffentlichkeit zu tragen. Erwartbar wird dabei häufig nicht nur die Grenze des guten Geschmacks sondern auch die der Legalität mindestens touchiert. Wie dies eigentlich auch an jedem Stammtisch der Fall ist. Wer aber nun direkt von dort mit dem Smartphone jeden alkoholumnebelten Gedanken bei Twitter mit der Welt teilen kann, macht sich selbstverständlich nicht immer beliebt. Vor diesem Hintergrund setzte die große Koalition gegen erheblichen Widerstand kurz vor Ende ihrer Legislaturperiode das NetzDG in Kraft: Die Verpflichtung privater Anbieter, “Hasskriminalität” (die versuchte Germanisierung des amerikanischen Terminus hate crime) eigenverantwortlich aus ihren Plattformen zu verbannen.
Ein unbestimmter und zudem im deutschen Rechtssystem vollkommen unbekannter Rechtsbegriff als Grundlage für die Übertragung hoheitlicher Pflichten – in diesem Fall das Urteil über die rechtliche Zulässigkeit von Meinungsäußerungen – auf Wirtschaftsunternehmen führt nun auch zu den erwarteten Problemen. Reihenweise löschen Twitter, Youtube und Facebook mit der größtmöglichen Intransparenz Beiträge oder sperren direkt deren Verfasser. Die Sperre eines Trump-Vertrauten, der sich vor allem dadurch hervortat, andere Menschen mit wüstem Fäkalvokabular zu beschimpfen, stößt bei Nutzern mit einem Funken Anstand vermutlich noch auf Zustimmung. Kontroverser wird es allerdings, wenn Youtube plötzlich Anti-Homophobie-Videos löscht oder ein Islamkritiker eine Twitter-Sperre erhält. Beiden beispielhaften Vorfällen gemein ist die Reaktion der sozialen Netzwerke, auf öffentlichen Druck hin die Löschung bzw. Sperre rückgängig zu machen. Und das Schweigen der Plattform-Betreiber zu den Gründen ihrer Entscheidungen in jeglicher Hinsicht. Es ist nicht bekannt, wie viele Benutzer ohne öffentliche Wahrnehmung einer gesetzlich gewollten Willkür über die Zulässigkeit ihrer Meinungsäußerung hilflos ausgeliefert sind. Wehren kann sich der Benutzer gegen die digitalen Büttel nämlich nicht ohne Weiteres. Da setzt der eine oder andere vielleicht lieber gleich die Schere im Kopf an und meidet heikle Themen.
Man hätte dies alles antizipieren und eines Rechtsstaats würdige Regelungen finden müssen. Oder den zu Recht vielerorts als Zensur kritisierten Unfug gleich gelassen und lieber in eine Stärkung politischer Bildung im digitalen Raum investiert. Das aktive Unterdrücken missliebiger Meinungen durch den Staat ist sonst nämlich eher ein Kennzeichen autokratischer System. So übt beispielsweise auch die Türkei Druck auf Facebook aus, um unerwünschte Beiträge verschwinden zu lassen.
Doch selbst der Sonderbeauftragte für den Schutz der Meinungsfreiheit bei den Vereinten Nation konnte SPD-Justizminister Maas in seinem heiligen Wahn nicht stoppen. Die sozialdemokratische Grundannahme über die Unmündigkeit des Menschen gipfelt mit Rückendeckung der Christdemokraten im staatlichen Paternalismus. So erscheinen Bürger derartig geistesschwach, dass der Staat ihnen keine kritische Auseinandersetzung mit kontroversen Meinungen mehr zutraut. Also werden ganz im Sinne christlicher Tradition den Schäfchen die großen Fragen des Alltags abgenommen. Den Mut, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, braucht unter SPD und CDU kein Bürger mehr aufbringen.
Blödsinn begegnet man in einer Demokratie allerdings nicht mit Zensur und apodiktischen Wahrheiten, sondern mit den besseren Argumenten. Und das können Bürger viel besser als der Staat. Es muss deshalb eine der ersten Aufgaben der neuen Regierung sein, die Ärmel hochzukrempeln und den Unrat, der sich mit vollem Namen Netzwerkdurchsetzungsgesetz schimpft, an die frische Luft zu befördern. Er droht nämlich der demokratische Debatte in Deutschland den Atem zu rauben. Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzung sind und bleiben auch online strafbar – die Verfolgung solcher Delikte aber gehört in die Hände der Staatsgewalt, nicht in die amerikanischer Firmen.