Freiwillige Barrierefreiheit unerwünscht

Wer nahe der S-Bahn Heimfeld wohnt, freut sich seit einiger Zeit über den Umzug der lokalen Postfiliale. Diese ist nun nämlich Teil eines Kiosk, was endlich auch mit einer Berufstätigkeit kompatible Abholzeiten für DHL-Pakete mit sich bringt. Da es beim Umzug nur einmal auf die andere Straßenseite ging, muss man sich auch nicht einen neuen Weg einprägen. Und noch etwas ist gleich geblieben: Eine hohe Stufe am Eingang verwehrt Kunden, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, den Zugang.

Dankenswerterweise ist dem Betreiber des Postshops wohl bewusst, dass gerade in Heimfeld viele Senioren und Behinderte leben. Er hat deshalb eine handliche mobile Rampe beschafft, die sich zum Höhenausgleich anlegen lässt. Dabei ist sie nur etwa eine Armlänge auf dem dort sehr breiten Gehweg, so dass sie niemandem im Wege ist. So kann Oma ihrem Enkel problemlos Päckchen zu Ostern schicken und alle sind glücklich.

Wäre dort nicht die Verwaltung Harburg. Da Inklusion keinesfalls in eigener Verantwortung mit pragmatischen Lösungen aus der Bevölkerung erfolgen darf, hat man sicherheitshalber direkt mal eine Ordnungsstrafe erlassen. Der Betreiber hatte die Rampe schließlich auf dem Hochheiligsten aller kommunalen Schreibtischsheriffs platziert: Der öffentlichen Wegfläche. Ohne Genehmigung!

Letztere ist mittlerweile angefragt, da sich der Betreiber des Postshops zum Glück von dieser Schildbürgerposse nicht hat entmutigen lassen. Anders als beim Ausleben der eigenen Borniertheit lässt sich der Bezirk Harburg bei der Antwort darauf allerdings Zeit. Warum sollten Rollstuhlfahrer denn auch allein und ohne Hilfe in die Post kommen dürfen? Das will zunächst auf das Allergründlichste geprüft sein.

Was bleibt ist eine sehr traurige Erkenntnis: Gewerbetreibende, die auf eigene Kosten Barrierefreiheit herstellen, werden nicht nur aktiv daran gehindert, sondern auch noch für den Versuch bestraft. Parallel dazu rufen Sozialverbände zu Demos auf, um Unternehmen gesetzlich genau zu dem zu verpflichten, was sie freiwillig nicht sollen. Als Betroffener weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Staatlicher Paternalismus und überbordende Regelungswut hindert Menschen wie in diesem Beispiel daran, sinnvolle Lösungen im Alltag zu finden.

Dabei wäre es doch ganz einfach: Jede Kommune hat es in der Hand, mit entsprechenden Regelungen erforderliche Rampen auch auf Gehwegen grundsätzlich zu erlauben. Einschränkungen dort, wo es tatsächlich eine Gefährdung für Fußgänger gibt. Die sollten dann allerdings zunächst nicht mit Strafen, sondern konkreten Anregungen für eine konforme Gestaltung durchgesetzt werden. Wenn dann nichts passiert, kann man immer noch zur Strafe greifen. Alles, was dazu nötig wäre, ist eine Prise guter Wille.

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