Mit einem so überschriebenen Plakat zog die FDP in den Wahlkampf um den Bundestag. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem zugespitzten Anliegen? In der öffentlichen Debatte waren in meinen Augen die Begriffe Digitalisierung und Datenschutz nicht klar genug voneinander abgrenzt. Das ist verständlich, da die technischen Details und Funktionsweisen – zum Beispiel personalisierter Werbung – den meisten Menschen eher fremd sind. So entsteht eine Begriffsüberlagerung, die zusätzlich von einer fachfernen Berichterstattung in Medien befeuert wird: Digitalisierung gleich Facebook gleich Datenkrake gleich gläserner Mensch gleich Datenschutzverletzung. Ist die FDP denn noch zu retten, mit so einem Spruch die eigenen Ideale zu verraten?
Dass persönliche Datenhoheit und aktive Digitalisierung durch geeignete Rahmenbedingungen mit einem “Recht auf Vergessenwerden” und konsequenter Verfolgung von Rechtsbrüchen durchaus gut zusammen passen, erklärte schon Alexander Graf Lambsdorff in einem Interview. Zum weiteren Verständnis ist es hilfreich, den Zusammenhang von Digitalisierung und Daten verstehen: Daten sind seit jeher eine natürliche Grundlage für alle möglichen Austausche mit Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen. Auch in der Vergangenheit wurden diese erhoben, zusammengefasst und für verschiedenste Zwecke genutzt – oder auch missbraucht.
Denn eines muss man sich inmitten des ganzen Alarmismus bitte auch einmal bewusst machen: Früher standen Angestellte im Kaufhaus und haben das Verhalten der Kunden analysiert, ihnen an der Käsetheke vielleicht noch das Tagesangebot schmackhaft gemacht. Und wenn ich heute in die S-Bahn steige, wissen nicht wenige Fahrer schon, wo ich wieder aussteigen will, weil ich fast immer dieselbe Route fahre. Nichts anderes tun im Kern die Analysewerkzeuge von Google oder Amazon. Sie kennen ihre Benutzer und deren Verhalten durch einfache Beobachtung und Auswertung. Daraus lassen sich auch Rückschlüsse auf das Umfeld ziehen. Ein Mann, der am Valentinstag drei rote Rosen kauft, ist mit großer Wahrscheinlichkeit kein Single. Das Ganze ist also zumindest einmal kein spezifisches Phänomen der Digitalisierung.
Wie in vielen anderen Lebensbereichen übernimmt die Digitalisierung allerdings die Rolle eines Katalysators: Datenauswertung wird schneller, genauer und direkter. Dadurch wird die Auswirkung auch für Einzelne sichtbarer. Amazon ist nicht durch die wirtschaftlichen Implikationen einer Einzelbeobachtung jedes einzelnen Kaufhauskunden limitiert. Die Erhebung großer Datenmengen und ihre Auswertung ist so günstig, dass es keine Kostenvorbehalte gegen einen Einsatz gibt. Wenn dadurch eine mögliche Regelungslücke sichtbar geworden und nun zu schließen ist, sollte das aber nicht zu grundsätzlichen Vorbehalten gegen Digitalisierung führen. Vielmehr könnten wir uns damit beschäftigen, welchen regulativen Rahmen wir brauchen (und welchen nicht).
Die Frage, ob wir Digitalisierung wollen, stellt sich nämlich nicht. Ähnlich wie die Dampfmaschine oder das Automobil ist es eine unumkehrbare Veränderung unserer Lebensrealität. Wir brauchen deshalb keine Bremser, sondern Mitgestalter, die die richtigen Rahmenbedingungen mutig ausloten. Nur so können wir im zweiten Schritt mit Bedenken sinnvoll und rational umgehen. Dass es im Jahr 2017 keine Möglichkeit gibt, Schriftverkehr mit Behörden per digital signierter E-Mail aus einem Standard-Mailprogramm zu gestalten, ist ein Unding und letztlich das Ergebnis einer Politik, die Bedenken grundsätzlich vor Fortschritt stellt. “Digital first, Bedenken second” ist der Gegenentwurf, der Bedenken nicht außer Acht lässt, aber sie dringender und unvermeidlicher Reformation nachordnet.